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Channel: Kommentare zu: LG Bochum: Mail-Adresse, Fax- und Telefonnummer gehören zwingend in die Widerrufsbelehrung
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Von: Markus

Hallo zusammen, was machen denn die Onlinehändler, die kein Faxgerät haben? Somit also auch keine Faxnummer angeben können? Dann wären ja relativ viele Onlineshops abmahnfähig, wenn man dem Gericht...

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Von: Martin Rätze

@Markus: Nein, das Gericht sagt ja gerade, dass die Nummer angegeben muss, sofern eine solche existiert. Wer also keine Faxnummer hat, muss sie auch nicht angeben. Wer keine Telefonnummer hat, muss sie...

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Von: Dirk

Sofern eine Telefonnummer und Email-Adresse existiert, ist es nicht zwingend notwendig sich noch ein Faxgerät anzuschaffen. Schön, dass im Fazit nochmal alles Wichtige aufgezählt wird.

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Von: DLV

wie sieht es mit den Shops aus, welche es gerichtlich untersagt ist eine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung anzugeben. Dürfen diese Shopbetreiber eine Telefonnummer angeben oder wie sollen sie...

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Von: Martin Rätze

Siehe im Beitrag den letzten Absatz: „Im Übrigen dürften viele Shops ein Problem damit haben, innerhalb der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer anzugeben. Vor dem Inkrafttreten der VRRL wurden...

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Von: Tiempo

Ich mochte den Artikel. sehr detailliert und organisiert.

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